Cannabis

"dem Gras beim Wachsen zusehen" [\#cannabis](https://mastodon.online/tags/cannabis) [#homegrow](https://mastodon.online/tags/homegrow) [#catsofmastodon](https://mastodon.online/tags/catsofmastodon) [@cannabis](https://feddit.de/c/cannabis)

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Da der Exodus in vollem Gange ist habe ich auch eine Schwestercommunity auf feddit.org aufgemacht. Weitere Moderatoren dürfen sich gerne dort bewerben da mein main-account auf sopuli bleibt (wenn der Server je wieder zurück kommen sollte...) [!cannabis@feddit.org](https://feddit.org/c/cannabis)

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rp-online.de

Das wird wohl noch dauern bis die ersten Vereinigungen los legen können. Glaub nicht, dass in NRW in den nächsten sechs Monaten auch nur eine einzige Genehmigung erteilt werden wird… oder überhaupt jemals, wenn ich die selbstherrlich Fresse von K-J Laumann auf eine entspechende Frage in dem [Video der Sitzung](https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=6c4b361c-00b1-4cd8-970f-80cf01130ebc) (ab Min. 37) des entsprechenden Ausschusses richtig deute. Die Fachaufsicht soll nämlich beim (vom entschiedenen KCanG-Gegner K-J Laumann geführten) [MAGS](https://www.mags.nrw/) liegen. In dem Video erfährt man auch, dass vorgesehen ist, dass die zusätzlichen Stellen / der Verwaltungsaufwand möglichst komplett über Gebühren refinanziert werden soll. Sprich, es wird den Vereinigungen aus ideologischer Ablehnung möglichst viele Steine in den Weg gelegt werden und sie werden diese Steine auch noch teuer bezahlen dürfen.

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www.sueddeutsche.de

„Vermieter können den Cannabis-Anbau nicht verbieten“, sagt Constantin Päch, Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht und Vorsitzender des Mieterbundes Nürnberg. Gleiches gilt fürs Kiffen: Der tiefe Zug am Joint „kann im Mietvertrag nicht generell untersagt werden“. Ein Freibrief fürs ungehemmte Kiffen auf dem Balkon ist das nicht, zumindest dann nicht, wenn Nachbarn in Riechweite sind. Vorstellbar seien individuelle Vereinbarungen, beispielsweise bestimmte Zeitfenster, in denen auf dem Balkon oder im Garten nicht gekifft werden darf, vergleichbar der Rechtslage beim Rauchen von Zigaretten, Zigarren oder Pfeife

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www.sauerlandkurier.de

*Die Polizei Gelsenkirchen erregt mit einer kuriosen Empfehlung anlässlich der EM Aufsehen. Englische Fußballfans sollen eher zu Cannabis, statt zum Alkohol greifen.* [...] Gegenüber der englischen Boulevardzeitung The Sun habe Gelsenkirchens Polizeisprecher Stephan Knipp demnach zur Auskunft gegeben: „Fans werden keine Schwierigkeiten bekommen, wenn sie Cannabis auf offener Straße konsumieren.“ Was Engländer und Serben vielleicht noch nicht wussten: In Deutschland ist das Rauchen von Marihuana seit einiger Zeit unter bestimmten Voraussetzungen legal. Doch die Polizei geht sogar noch einen Schritt weiter. „Wenn wir eine Gruppe von Menschen sehen, die Alkohol trinken und etwas aggressiv aussehen, und eine andere Gruppe, die Cannabis raucht“, erläuterte Polizeisprecher Knipp, „werden wir natürlich auf die Gruppe schauen, die Alkohol trinkt.“ Für ihn und seine Kollegen scheint klar zu sein: „Alkoholkonsum kann aggressiv machen, während Cannabisrauchen die Menschen in eine entspannte Stimmung versetzt.“ [...]

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www.sueddeutsche.de

Analog zur Promillegrenze beim Alkohol gibt es künftig für Cannabis am Steuer einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm des Wirkstoffs THC. Beschlossen wurden auch engere Grenzen für den gemeinsamen Cannabis-Anbau in Vereinen, die ab Juli an den Start gehen können.

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geteilt von: https://sopuli.xyz/post/13416056 > [!bubatzkochclub@sopuli.xyz](https://sopuli.xyz/c/bubatzkochclub) freut sich auf Teilnehmer. Wenn ihr gerne mit roten Augen den Kochlöffel schwingt, schaut doch mal vorbei und lasst eure liebsten Cannabis-Rezept da!

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taz.de

**Steffen Geyer schwört auf Hanf, als Stoff für Kleidung und auch sonst. Das Cannabisgesetz ist für den Leiter des Hanfmuseums Berlin nicht der große Wurf.** [...] **Aber zurück zum Nürnberger Bahnhof: Was ist denn da damals passiert?** Ich musste auf meinem Weg in die Bundeswehrkaserne in Nürnberg umsteigen, und an dem Tag hatte die Polizei in der Stadt am Eissportstadion einen Kofferraum voller Ecstasypillen entdeckt. Daraufhin wurde der Bahnhof dichtgemacht und geschaut, ob sie die Kunden des Ecstasy-Dealers noch schnappen können. Ich war also zur falschen Zeit am falschen Ort, weil ich 4,9 Gramm Haschisch dabei hatte. Ich wurde gefilzt und dann der Militärpolizei übergeben. Das gab dann bei der Bundeswehr 21 Tage Einzelhaft. Mein Spind wurde auseinandergenommen und der Militärarzt hat mich erst einmal eine ganze Weile lang krankgeschrieben. Weil ich als dienstunfähig galt wegen der angeblichen Gefahr von Halluzinationen und Flashbacks. Nach ein paar Wochen wurde mir jedoch mitgeteilt, ich sollte nochmals vorbeikommen und ein paar Papiere unterschreiben. Ich dachte eigentlich, die schmeißen mich jetzt raus. Stattdessen hatte ein Militärgericht die Meinung des Arztes revidiert. Ich galt nun nicht mehr als komplett dienstunfähig, ich durfte nur keine Waffen, keine Fahrzeuge und keine elektrischen Geräte mehr bedienen. Ich habe dann aber prompt noch einmal 21 Tage Haft gekriegt. Weil einer meiner Stubenkameraden, der bei einer Blasmusikkapelle mitgespielt hatte, jemandem aus einer anderen Blaskapelle erzählt hatte, dass bei ihm am Standort einer ist, der ganz viel kifft. Derjenige, dem er das erzählt hatte, entpuppte sich dann als Militärpolizist und der hat meinem Stubenkameraden gesagt: Entweder du verrätst, wer der Kiffer ist, oder wir verknacken dich. Nach der Armee habe ich für die 4,9 Gramm noch zusätzlich eine Strafe im zivilen Leben bekommen. Ich musste 300 Mark zahlen und 200 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten. [...] **Glauben Sie wirklich, dass Sie ein Problem bekommen könnten, wenn hier nun geschrieben steht, dass Sie mich an Ihrem Joint ziehen lassen?** Potenziell würde ich mich damit strafbar machen. Das ist ja auch einer der Kritikpunkte an dem neuen Gesetz. Wenn ich meinen Geburtstag feiere, dann kommen viele Freunde von mir. Darunter sind, was wenig verwunderlich ist, einige Cannabiskonsumenten. Drogen wie Alkohol und Koffein darf ich diesen anbieten, Cannabis aber nicht. Die müssen alle ihr eigenes Gras mitbringen, sonst kriegen sie nichts zu kiffen. Was völlig absurd ist. Das sind alles erwachsene Menschen, die eigenverantwortlich damit umgehen könnten. Ich glaube aber natürlich, dass sich meine Freunde nicht an alle dummen Gesetze halten werden. Trotzdem wäre es schon schön, wenn das neue Gesetz wirklich die Lebensrealitäten abbilden würde. [...] **Äußern Sie gerade Selbstkritik?** Natürlich. Ich bin ja auch ein großer Kritiker der Szene. Ich will, dass wir besser werden. Es ist uns beispielsweise einfach nicht gelungen, ein soziales Netz für Kiffer zu schaffen. Wenn die Bild sich auch jetzt noch vornimmt, ­jemanden fertig zu machen, weil er kifft, müsste es längst eine Gegenöffentlichkeit geben, die stark genug ist, dagegen zu stehen. Aber die gibt es in Deutschland nicht. Es ist eine Schwäche der deutschen Legalisierungs­bewegung, dass wir nicht stark genug sind, diese Leute aufzufangen, sie vor Shitstorms zu schützen. Wir haben hier sehr wenig Solidarität. In den USA dagegen gibt es Figuren wie Snoop Dogg, die ganz offen mit ihrem Cannabis­konsum umgehen und niemand hat ein Problem damit. ­Derartige ­Prominente gibt es in Deutschland kaum. Höchstens Sido vielleicht. [...] **Aber jetzt könnte sich Cem Özdemir, der sich immer für die Legalisierung ausgesprochen hat, doch problemlos mit einem Joint in der Hand zeigen.** Der Cem Özdemir äußert sich zum Kiffen mal so und mal so, kommt darauf an, ob er gerade in Berlin oder in Baden-Württemberg Wahlkampf macht. Ich bin mir aber sehr sicher, dass ihm seine politischen Berater weiterhin davon abraten werden. **Weil Politiker wie Markus Söder jetzt erst recht so tun, als seien Kiffer grenzdebil?** Der Söder ist Populist und macht halt Populisten-Dinge. In die Talkshows werden ganz offensichtlich mit Absicht keine kompetenten Legalisierer eingeladen. Da treten dann kompetente Prohibitionisten auf und ein Alibi-Legalisierer. Vielleicht ein Influencer oder ein geläuterter Süchtiger mit der Kernkompetenz, ein ehemaliger Abhängiger zu sein. Mich zum Beispiel hat nie jemand in eine Talkshow eingeladen.

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www.t-online.de

**Der eine trinkt sein Feierabendbier, der andere raucht seinen Feierabendjoint. Das ist jetzt legal. Doch in Bayern torpediert die CSU die Cannabis-Freigabe. Aus Berlin kommt eine Ansage.** Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat der CSU-geführten Landesregierung in Bayern Heuchelei bei Rauschmitteln wie Cannabis und Alkohol vorgeworfen. Angesprochen auf zahlreiche Verbote für öffentliches Kiffen wie beim Münchner Oktoberfest, sagte der SPD-Politiker in Berlin, damit werde Politik sehr unglaubwürdig gemacht. "Zum einen wird so getan, als wenn Bundesgesetze in Bayern nicht gelten würden. Und das ist - 75 Jahre Grundgesetz - nicht der Fall." "Zum Zweiten: Stichwort Heuchelei. Wenn dann mit Maßkrügen dieser Größe gearbeitet wird, und die Leute sind so betrunken, dass sie den Weg zur Toilette nicht mehr selbstständig schaffen, dann liegen die Betrunkenen quasi im Dreck, wenn man so will, dann käme es aus meiner Sicht auf den einen oder anderen Joint nicht mehr an", sagte Lauterbach unter dem Beifall seiner Zuhörer. Der Gesundheitsminister stellte sich beim Demokratiefest zu 75 Jahren Grundgesetz zusammen mit Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) den Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zum Thema Cannabis. [...]

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www.lto.de

**Kann derzeit im Umlauf befindliches Cannabis nur aus illegalen Quellen stammen? Müssen Konsumenten daher als Zeugen über die Herkunft Auskunft geben? Jonathan Wittig über bedenkliche (Fehl-)Informationen seitens der Ermittlungsbehörden.** Das zum 1. April 2024 in Kraft getretene Cannabisgesetz (CanG) hat nicht nur vor seiner Verabschiedung für viel Furore gesorgt. Nach der gesellschaftlichen und politischen Debatte über die Entkriminalisierung, stehen nun auch bei der Umsetzung und Auslegung der Normen diverse rechtliche Fragen im Raum. [...] Doch der Schlussfolgerung, jegliches derzeit im Umlauf befindliche Cannabis könne "nicht aus legalen Quellen stammen", ist zu widersprechen. So bestand schon nach der alten Rechtslage bereits seit 2017 die Möglichkeit, medizinisches Cannabis auf Rezept legal zu erhalten. Rechtlich keineswegs geklärt ist auch, ob vor dem 1. April (illegal) privat angebaute Pflanzen seit dem 1. April legal besessen bzw. geerntet werden dürfen. Dafür spricht die Amnestie für vor dem 1. April verhängten Strafen nach dem Betäubungsmittelgesetz, die nach dem KCanG oder dem Medizinal-Cannabisgesetz nicht mehr strafbar und auch nicht mit Geldbuße bedroht sind (Art. 13 EGStGB). Das derzeit im Umlauf befindliche Cannabis stammt also mitnichten nur von "zweifellos illegalen" Verkäufern oder aus nicht legalen Quellen. [...] Die getroffenen Aussagen sind allenfalls bei wohlwollender Betrachtung ein gut gemeinter Ratschlag. Im Übrigen aber sind sie, zumindest teilweise, schlicht falsch. Sachkundige Personen oder Laien, die sich kundig machen, werden dies womöglich erkennen. Auf andere soll seitens der Ermittler offenbar eine Drohkulisse aufgebaut werden. Jedenfalls bleibt der Eindruck, die Adressaten sollen im Rahmen von Nudging dahingehend veranlasst werden, das vermeintlich illegal beschaffte Cannabis trotz erfolgter und durch die politische Mehrheit gewollter (Teil-)Legalisierung doch lieber nicht in der Öffentlichkeit zu konsumieren. [...] Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, "mögliche Straftaten aufzuklären und wahrscheinliche Straftaten zu verfolgen", nicht aber rechtlich zweifelhaften Verfolgungseifer zu demonstrieren. Pressearbeit ist insoweit legitim, wenn sie offen, ausgewogen und nicht vorverurteilend und an § 160 StPO und Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz ausgerichtet geschieht. Bei proaktiver Pressearbeit ist Neutralität und Mäßigung geboten. Dass man als Privatperson, Interessenverband oder Politiker die Teil-Legalisierung von Cannabis ablehnt und dies auch kundtut, ist legitim und nicht zu beanstanden. Hier spielen sich aber die Ermittlungsbehörden, in Gewand einer vermeintlich neutralen und offiziellen Botschaft und unter Verweis auf die Legalitätspflicht, als politischer Akteur und Meinungsmacher auf, indem neutrale Information mit partei-artiger Anmaßung von Interessenwahrnehmung und Verfolgungseifer vermischt wird. Dies steht den Ermittlungsbehörden nicht zu. [...]

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www.lto.de

**Nach der Cannabis-Entkriminalisierung kommt es für die Konsumenten nun auch zu einer moderaten Liberalisierung im Straßenverkehr. SPD, Grüne und FDP verständigten sich auf einen höheren THC-Grenzwert – sowie ein strenges Alkoholverbot.** [...] Der Entwurf, der LTO vorliegt, sieht neben einer Erhöhung des derzeit noch geltenden, von der Rechtsprechung geprägten Grenzwertes von 1,0 Nanogramm (ng) Tetrahydrocannabinol (THC) auf 3,5ng pro Milliliter Blutserum auch ein striktes Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr vor. Außerdem kommt es zu einer besonderen Regelung betreffend Cannabis im Straßenverkehr für Fahranfänger. Eine im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eingesetzte unabhängige Expertengruppe hatte kürzlich vorgeschlagen, den THC-Wert im Blut, bei dessen Erreichen nach dem Stand der Wissenschaft das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr regelmäßig nicht mehr gewährleistet sei, auf 3,5ng/ml THC-Blutserum anzuheben und diesen erstmals im Straßenverkehrsgesetz (StVG) festzuschreiben. THC gilt als die psychoaktive Substanz des Hanfs und macht den Hauptteil der berauschenden Wirkung aus. [...]

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www.sueddeutsche.de

Damit setzt die Staatsregierung ihr Vorhaben in die Tat um, die Möglichkeiten zum Kiffen nach der bundesweiten Teil-Legalisierung von Cannabis so weit wie möglich einzuschränken. Die Legalisierung an sich hatte Bayern trotz erbitterten Widerstandes nicht verhindern können. Unter anderem wird in Bayern das Kiffen auf Volksfesten, allen voran auf der Wiesn, komplett verboten, und zwar überall auf dem gesamten Gelände.

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www.tagesschau.de

>Prüfung von alten Fällen dauert bis zu einer Stunde >Insgesamt wurden bundesweit bisher rund 216.000 Verfahren überprüft, mindestens 10.000 Fälle stehen noch aus Noch <5% offen, scheint ja fix zu gehen. Klingt jedenfalls nicht sehr nach Überlastung

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www.br.de

**Vor einem Monat trat das Gesetz in Kraft, das Konsum und Anbau von Cannabis unter bestimmten Umständen legalisiert. Die Regeln, wer was darf, sind kompliziert, der Aufklärungsbedarf groß – und Cannabis-Stecklinge gerade ein Verkaufsschlager.** Siegfried Gift lässt keinen Zweifel: je weniger Cannabis man konsumiere, umso besser. Gift ist Mitarbeiter bei Condrobs, einer Organisation, die Beratung und Hilfe bei Problemen mit Drogen anbietet. Die Wirkung von Cannabis hänge vom Alter ab, so Gift: bei jungen Menschen am Anfang der Pubertät könne schon gelegentlicher Konsum die Entwicklung stören, bei 15- bis 17-Jährigen erhöhe er das Risiko von Psychosen. **Legalisierung als Chance** Condrobs aber sieht die Legalisierung von Cannabis auch als Chance: Wird jetzt ein junger Mensch mit Cannabis erwischt, drohen ihm nicht mehr, wie vor der Legalisierung, Geldbußen und Arrest, sondern die Polizei informiere die Eltern und das Jugendamt, so Gift. Das biete die Chance, dem oder der Jugendlichen Hilfe und Beratung anzubieten. [...]

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Global Marijuana March auf der Bubatzkarte Nur für kurze Zeit: Die Bubatzkarte unterstützt jetzt Marker für den Global Marijuana March. Klickt auf das leuchtende Hanfblatt, um die Anzeige zu aktivieren. [https://bubatzkarte.de/](https://bubatzkarte.de/) [\#bubatzkarte](https://kowelenz.social/tag/bubatzkarte) [#gmm](https://kowelenz.social/tag/gmm) [#weedmob](https://kowelenz.social/tag/weedmob) [@cannabis](https://feddit.de/c/cannabis)

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Sind "öffentlich zugängliche Sportstätten" nur solche ohne Eintritt? Hintergrund: es ist eine Email eines Betreibers eines Sportparks eingegangen, der die Markierung des besagten Sportparks als geschäftsschädigend betrachtet. Bisher werden nur Sportstätten rausgefiltert, wenn sie mit `access=military` oder `access=private` markiert sind. Wenn es sich bei der Sportstätte um einen Verein handeln würde, wäre `access=private` passend und alles wäre gut. Aber es ist vermutlich eher von `access=customers` auszugehen und ich habe keine Ahnung, ob das dann als öffentlich zugänglich gilt oder nicht. Denn grundsätzlich hätte ja alle Zugang, solange nur Eintritt bezahlt wird. Gibt es dazu rechtlich eindeutige Informationen, wie das im Sinne des Cannabisgesetzes zu interpretieren ist? - [Access Tags in OpenStreetMap](https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Key:access) - [Ticket dazu auf Codeberg](https://codeberg.org/librebubatz/bubatzclient/issues/15) Edit: Ich habe das Bundesgesundheitsministerium angeschrieben, mal sehen, wann und was sie antworten. Derweil habe ich den Fall eines Fitnessstudios in Bezug auf Barrierefreiheit gefunden, die zählten in dem Bezug als öffentlich zugänglich, da die zutrittsberechtigte Personengruppe nicht genau bekannt ist: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/bauen/oeffentlich-zugaengliche-gebaeude Das legt die Vermutung nahe, dass bezahlter Eintritt für die Frage nicht von Relevanz sein könnte. Wäre dann Pech für den Betreiber des Sportparks. @cannabis@feddit.de #bubatzkarte #CanG #WeedMob

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Bubatzkarte Chatraum Zur Feier von 420 Followern gibt es nun einen öffentlichen Chatraum auf der Basis von XMPP: xmpp:bubatzkarte.de@muc.kowelenz.social?join Nachfolgend einige Infos für die Leute, die noch nie XMPP genutzt haben. Eine Liste von öffentlichen Servern gibt es dort: [https://www.freie-messenger.de/xmpp/server/](https://www.freie-messenger.de/xmpp/server/) Clients dort: [https://www.freie-messenger.de/xmpp/#clients](https://www.freie-messenger.de/xmpp/#clients) Ich selber mag [#conversations](https://kowelenz.social/tag/conversations) auf Android und [@dino](https://fosstodon.org/@dino) auf dem Desktop. [\#xmpp](https://kowelenz.social/tag/xmpp) [#bubatzkarte](https://kowelenz.social/tag/bubatzkarte) [@cannabis](https://feddit.de/c/cannabis)

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Laut Kapitel 1, §1, Abs. 6 CannG ist folgende Definition zu finden: > Stecklinge: Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Fruchtstände verfügen Meine Schlussfolgerung ist folgende: ich darf theoretisch 99 Pflanzen besitzen, solange sie noch nicht blühen oder deutlich zu groß sind, aber wehe, ich ernte mehr als 50 g trocken, dann mach ich mich strafbar. Aber das erscheint mir irgendwie etwas sus. Laut Gesetz zählen Samen und Stecklinge als "Vermehrungsmaterial", d.h. sie sind quasi unreguliert und man kann davon theoretisch so viel besitzen wie man möchte, in einem vernünftigen Rahmen natürlich, wie bei Tabak. Weitergeben darf ich sie auch, im Gegensatz zu geerntetem Cannabis oder blühenden Pflanzen. Aber ab wann würde ich mich damit strafbar machen? Ich glaube nicht, dass Polizisten und Richter sich in Botanik auskennen und sagen "Joa, die 20 Pflanzen dort sind ja noch relativ jung, die lassen wir stehen". Wie seht ihr das? Hab ich das falsch interpretiert?

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Folgenswerte Profile, denen ich lediglich aus Kapazitätsgründen nicht mehr auf [#Mastodon](https://mastodon.berlin/tags/Mastodon) folge: [@SheDrivesMobility](https://norden.social/@SheDrivesMobility) [@susannelilith](https://rheinneckar.social/@susannelilith) [@cannabis](https://feddit.de/c/cannabis) [@wikinaut](https://berlin.social/@wikinaut) [@peterjelinek](https://mastodon.social/@peterjelinek) [@Frau\_Mensch](https://troet.cafe/@Frau_Mensch) Liste wird aktualisiert (Falls jemand von Euch nicht hier erscheinen will, bitte um PM).

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https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2024/152/baymbl-2024-152.pdf

5 § 36 Abs. 1 Nr. 3 Wer entgegen § 4 Absatz 2 Cannabissamen einführt Personen ab 14 Jahren (§ 12 OWiG) 100 - 30 000 Euro

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www.sueddeutsche.de

Zudem wolle man, da im Bundesgesetz der Aspekt des Jugendschutzes aus bayerischer Sicht viel zu kurz komme, die bayerischen Regelungen "anpassen". Die Ministerien prüften deshalb weitere Cannabis-"Beschränkungsmöglichkeiten", die bei nächster Gelegenheit, möglicherweise kommende Woche, beschlossen werden sollten.

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Ich frage mich, wie seriös die CSCs in meiner Umgebung sind. Bei Google findet man zum Beispiel "[THC Bamberg](https://www.thcbamberg.de/)" mit folgenden Konditionen: - Mitgliedsbeitrag 50€ im Monat - Aufnahmegebühr 239€ - Vorstand, Jugendschutzbeauftragte\*, "(Edit)~~Ebenen~~Ehrenmitglieder" beitragsfrei Andererseits gibt es zB den "[SCC Mariana Bamberg](https://cscsdeutschland.de/project/social-cannabis-club-bamberg)", bei dem man aktuell nach Wahl 10-100€ zahlen kann und von diesem eingezahlten Guthaben dann später Gras beziehen kann. Zu einem weiteren Club (CSC Bamberg) gibt es aktuell keine Infos auf der Website. Habt ihr Erfahrungswerte, was ein CSC im Monat kostet?

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War gerade beim Kiosk Davor saßen drei chillys auf Camping Stühlen mit allem an Equipment auf'm Schoß am bauen und Kiffen. Gewöhnungsbedürftig, aber ich hab die impulsiv mega angegrinst 💚 [\#cannabisgesetz](https://mastodon.online/tags/cannabisgesetz) [#Legalisierung](https://mastodon.online/tags/Legalisierung) [#cannabis](https://mastodon.online/tags/cannabis) [@cannabis](https://feddit.de/c/cannabis)

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Mein heiß ersehntes Briefchen mit meiner Bestellung bei Dutch-Passion ist heute endlich angekommen. Bestellt wurde es am 01. April (also erlaubt), und am 02. wurde es direkt versandt. Angeblich brauchen Briefe von Holland nach Deutschland 2 Tage, hier waren es aber 5. Ich hab den Brief genau so wie auf dem Bild erhalten, und man konnte exakt reinsehen, was da drin ist. Die Samen waren alle (5 oder 6 Packungen) eingeschweißt, aber 2 davon nicht, was auch irgendwie auffällig ist. Ich muss dazu sagen, dass ich mit BTMs schon aktenkundig bin und schon mal ein Brief aus dem Ausland bei mir abgefangen wurde (mit anschließender Hausdurchsuchung!). Samen bestellen ist zwar jetzt legal, aber muss ich jetzt mit einem Besuch unser bayerischen Polizei in ein paar Monaten rechnen, damit die auch sichergehen, dass ich nur 3 Pflanzen pro Person und 50 g geerntet habe?

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Bubatzkarte in Osmand verwenden Wer die Bubatzkarte gerne bei der Navigation im Blick haben will, kann sie in der App Osmand als Overlay oder Underlay einblenden. Dazu ist es notwendig, sie erst einmal als Quelle einzurichten. Das geht besonders einfach, wenn folgender Link mit Osmand geöffnet wird: [http://osmand.net/add-tile-source?name=Bubatzkarte&min\_zoom=4&max\_zoom=19&url\_template=https://bubatzkarte.de/tiles/radius/100/%7B0%7D/%7B1%7D/%7B2%7D.png](http://osmand.net/add-tile-source?name=Bubatzkarte&min_zoom=4&max_zoom=19&url_template=https://bubatzkarte.de/tiles/radius/100/%7B0%7D/%7B1%7D/%7B2%7D.png) Wichtig ist, den Link nicht mit Osmand zu teilen, sondern ihn direkt mit Osmand zu öffnen. Wer Android nutzt, aber Osmand nicht kennt, findet die App zum Beispiel in F-Droid: [https://f-droid.org/packages/net.osmand.plus/](https://f-droid.org/packages/net.osmand.plus/) Wenn ihr die Option "Kartensymbole anzeigen" beim Overlay auswählt, ist die Kartenbeschriftung besser lesbar. Edit: Falls das mit dem Link nicht klappt, gibt es immer noch die Möglichkeit, das manuell einzurichten, wie [@ao](https://queer.party/@ao) dort beschrieben hat: [https://queer.party/@ao/112195584089656495](https://queer.party/@ao/112195584089656495) [\#Bubatzkarte](https://kowelenz.social/tag/bubatzkarte) [#Osmand](https://kowelenz.social/tag/osmand) [#osm](https://kowelenz.social/tag/osm) [@cannabis](https://feddit.de/c/cannabis)

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Logauswertung der Bubatzkarte In den vergangenen 14 Tagen gab es insgesamt 368.738.569 Anfragen von 1.225.731 Besucher\*innen. Die Menge der übertragenen Daten beträgt 1,65 TiB. Die meisten Anfragen kamen am 1. April: 56.172.621, am zweiten April dann die zweitmeisten (zum Zeitpunkt der Logauswertung): 54.946.508. Die Daten vom 3. April sind unvollständig, da die Auswertung gestern Abend gestartet wurde. Der Ausfall am 2. April lag nicht einfach nur an der großen Menge der Zugriffe, sondern auch an einem Fehler meinerseits: der Cache war enorm angewachsen, die Inodes im Dateisystem waren nahezu alle belegt, also habe ich den Cache bereinigt, allerdings zu aggressiv. Durch die fortwährenden Anfragen stieg die Systemlast immer weiter an, irgendwann gab es wohl keine Dateideskriptoren mehr und die Software hat sich irgendwie in einen Deadlock begeben. Als kurzfristige Lösung wurden die Tiles vorberechnet und in einem Dateisystem mit ausreichender Menge an Inodes abgelegt und werden direkt von Nginx ausgeliefert. Langfristig werden die Tiles wahrscheinlich in ein PMTiles Archiv wandern. Ich habe gelernt, dass so ziemlich alles irgendwie zu wenig sein kann und dass Nginx extrem schnell ist. Bei der Auswertung der Logs fällt auf, dass einige Besucher\*innen überaus ungewöhnliches Verhalten an den Tag legten. Die meisten Aufrufe (1.758.521 mit 6,2 Gigabyte Traffic) kamen aus dem Netzwerk des Landesbetrieb IT.Niedersachsen. Nachfolgend die Top 6 der ISPs mit ungewöhnlicher Häufung an Zugriffen: 1. Landesbetrieb IT.Niedersachsen 2. Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz 3. Bundesministerium des Innern und Fuer Heimat (Staatsbetrieb Saechsische Informatik Dienste) 4. ITZBund 5. Bundesministerium des Innern und Fuer Heimat 6. Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt \-- Es liegen noch sehr viele unbeantwortete Emails herum, da gab es noch keine Zeit, auf alles zu antworten. [\#bubatzkarte](https://kowelenz.social/tag/bubatzkarte) [#cannabis](https://kowelenz.social/tag/cannabis) [#legalisierung](https://kowelenz.social/tag/legalisierung) [@cannabis](https://feddit.de/c/cannabis)

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Bubatzkarte ist überlastet Die [#Bubatzkarte](https://kowelenz.social/tag/bubatzkarte) ist heute leider massiv überlastet, es werden keine Abstände mehr angezeigt. Leider ist aktuell zeitlich niemand in der Lage das zu beheben. Morgen wird es hoffentlich wieder besser funktionieren. [@cannabis](https://feddit.de/c/cannabis)

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Ich verstehe folgenden Punkt im CanG nicht: > §1 Begriffsbestimmungen > [...] > 8. Cannabis: Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile sowie Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen einschließlich den pflanzlichen Inhaltsstoffen nach Nummer 1 und Zubereitungen aller vorgenannten Stoffe mit Ausnahme von a) Cannabis zu medizinischen Zwecken oder Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken im Sinne von § 2 Nummer 1 und 2 des Medizinal-Cannabisgesetzes, **b) CBD,** c) Vermehrungsmaterial, d) Nutzhanf und e) [...] Nach dem alten BTMG zählten alle Teile der Cannabis-Pflanze (inkl. Blüten), egal ob mit oder ohne THC, als Betäubungsmittel. Ich wurde tatsächlich auch beinahe wegen Besitz von CBD-Weed zu einer Gefängnisstrafe verurteilt (Bayern, wo denn sonst), daher kann ich das aus erster Hand bestätigen. --- **Daher ist meine Frage:** - Ist mit CBD nur die Reinsubstanz bzw. fertiges Produkt (Isolat, Salbe, Extrakt mit Speiseöl, etc.) gemeint? Die waren davor ja auch schon legal. - Oder ist damit auch die Pflanze/ Blüte selbst gemeint, die keine nennenswerten Mengen THC enthält (< 0,3% oder was das waren), und daher kann man auch mehr als 3 Stück anbauen, mehr als 50 g besitzen und Lösungsmittelextrakte herstellen? **Nun gibt es 3 Möglichkeiten:** 1. CBD-Weed zählt 1:1 genauso wie "normales" Weed, man darf also max. 50 g davon besitzen, nichts extrahieren (auch kein Ölauszug), etc. 2. Es zählt als Nutzhanf (wegen sehr geringem THC-Gehalt), man braucht aber deshalb eine (gewerbliche) Anbaugenehmigung und wird dabei stets überwacht (siehe CanG) 3. Es ist komplett außen vor und man kann machen, was man will, so lange es in einem vernünftigen Rahmen bleibt, wie beispielsweise beim Tabakanbau. Heißt: bis 99 Pflanzen anbauen, kein Handel erlaubt, keine Genehmigung erforderlich, etc. --- Optimal wären vielleicht auch seriöse Quellen (z.B. Anwälte, etc.), die eure Interpretation bestätigen. Wie fasst ihr diesen zitierten Abschnitt auf? Soll ich die paar Hundert Euro in die Hand nehmen und einen Anwalt konsultieren? Danke!

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Jetzt wo Cannabis legal ist überlege ich mir eine CBD-reiche/THC-arme Pflanze zu ziehen. Das wäre das erste mal, dass ich eine Hanfpflanze ziehe, bin also noch völlig unerfahren. Weil ichs nicht so mit dem Kiffen habe, frage ich mich, wie man die geernteten Blüten weiterverarbeiten kann. Ich weiß z.B. dass man für Brownies das Gras bei niedriger Temperatur in flüssige Butter legt, damit der Wirkstoff ins Fett übergeht. Funktioniert das mit CBD genauso?

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www.rbb24.de

'Drogenzombies starten Bürgerkrieg und leiten Weltuntergang ein' (aka. 'paar Chiller feiern bisschen und stören keinen')

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Endlich stehen wir nicht mehr unter der Knute und müssen uns aus Angst vor Repressionen verstecken! Endlich ist Schluss, zumindest mit dieser rechten Verbotspolitik! Sogar der Tagesspiegel, der ja eher konservativer ist, titelt Heute: [Profi-Tipps für den Cannabis-Anbau: Was brauche ich für die erste Ernte?](https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/profi-tipps-fur-den-cannabis-anbau-was-brauche-ich-fur-die-erste-ernte-11440988.html) Ich kann es immer noch kaum glauben. Vielen, vielen Dank an alle Pro-Legalisierung Aktivisten, die sich jahrelang abgerackert haben, damit wir heute dieses Ergebnis feiern können. Für einen alten Sack wie mich ist das wie ein Wunder. Ihr könnt euch kaum vorstellen, wie lange ich auf diesen Tag gewartet habe. Unglaublich.

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Wird langsam Zeit, würde sich wahrscheinlich so ergeben. Ist kein Konsum von daher Kinder egal, ist aber halt kein unreguliertes Gepäckstück weil es dazu Gesetze gibt. Hat wer ne Ahnung?

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